Trainingsregeln

Trainings & Verhaltensregeln



Verhaltensregel:

  • Respekt und rücksichtsvoller Umgang miteinander. 

 

 

Kleidung:

  • Nur mit vorgeschriebener und vollständig angelegter, sowie intakter Schutzausrüstung ist das Befahren der Bahn erlaubt: (Passender Helm mit aktueller Norm, Motocross Stiefel, Brustpanzer, Motocross Hose und Fahrerhemd, Handschuhe, Knie – und Ellenbogenschoner).
  • Nackenrolle oder Leatt brace werden dringend empfohlen.

 

Strikt verboten sind: 

  • Gummistiefel, Schnürschuhe, Jacken mit Kapuzen oder Schnürbändern und andere ungeeignete bzw. gefährliche Bekleidung.

 

Verhalten im Fahrerlager:

  • Im Fahrerlager werden alle Fahrzeuge geschoben oder im Schritttempo (5km/h) gefahren.
  • Grundsätzlich gilt die Verpflichtung jedes MX-Fahrzeug/Motorrad auf einer Umweltmatte (Tankmatte) abzustellen.
  • Das Abspritzen von Motorrädern, sowie Ölwechsel sind verboten.
  • Kleinkinder sind zu beaufsichtigen und Hunde immer anzuleinen.
  • Sämtlicher eigener Unrat ist mit zu nehmen.
  • Der Aufbau von Verkaufs und /oder Werbeständen ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vorstands erlaubt.
  • Bitte benutzen sie die Toiletten der Anlage, wildes Urinieren ist verboten. Die Toiletten sind sorgfältig zu behandeln und sauber zu verlassen.
  • Verstöße jeglicher Art werden ausnahmslos geahndet. Eine Erstattung von Trainingsgebühren oder Mitgliedsbeiträgen erfolgt in diesem Falle nicht.
  • Im Fahrerlager und der Zufahrt gilt die StvO.


 
Verhalten auf der Strecke:

  • Auf der Strecke gilt gegenseitige Rücksichtnahme als oberstes Gebot. 
  • Gefahren wird nur in eine Richtung und immer in die gleiche.               
  • Schnelleren Fahrer ist die Möglichkeit zum Überholen zu geben.
  • Langsamer fahrende Fahrer sind mit ausreichend Abstand zu Überholen.
  • Bei Zweifeln: Erst fragen dann fahren. 
  • Untersagt ist jedes Anhalten auf der Strecke, es gibt genügend Anhalte Möglichkeiten neben der Bahn. 
  • Untersagt ist das Abkürzen und Queren der Strecke.
  • Es gilt ein generelles und absolutes Alkohol- und Drogenverbot.
  • Erwachsene Begleitpersonen und Motocross Erfahrene Jugendliche sollen während des Trainings unübersichtliche Stellen der Strecke folgendermaßen sichern: Aufstellen an sicheren und von den Fahrern gut sichtbaren Stellen neben der Strecke. Bei Stürzen, Defekten und Unfällen, die eine Gefahr für und durch nachfolgende Fahrer darstellen sind diese durch Handzeichen zu warnen. Erst nach Sicherung der Strecke durch andere Fahrer oder Personen ist die Strecke zu betreten und Mensch und Material Hilfe zu leisten. DAS GILT IMMER !
  • Nicht verletzte Fahrer entfernen sich selbst sofort aus der Gefahrenzone, sichern die Unfallstelle und entfernen nach Sicherung durch andere ihr Sportgerät aus der Gefahrenzone. 
  • Das Training wird bei einem Unfall unterbrochen und erst dann wieder aufgenommen, wenn die Strecke von Vereinsmitglieder frei gegeben wird.
  • Beim Betreten der Strecke gilt, auch in Unfallsituationen, höchste Vorsicht! 
  • Niemals die Strecke hinter den Sprüngen betreten, auch wenn es um Leben und Tod geht, es könnte der eigene sein. 
  • Es gilt die allgemeingültige Erste Hilfe Pflicht. 
  • Mit dem Unterschreiben des Haftungsverzichtes, bestätigt ihr zusätzlich, dass ihr die Training & Verhaltensregeln anerkennt.
  • Auf der Kinderbahn sind nur Motorräder bis 60 ccm (PIWI`S) erlaubt.




Notruf: 112


Nächstgelegenes Krankenhaus:

 St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich GmbH
Kurfürstenstr. 22
52428 Jülich 
 
Telefon: 02461 620-0



Allgemeine Informationen:

  • Die benachbarten Felder dürfen keinesfalls betreten werden. 
  • Motorräder die nicht den Lärmschutzbestimmungen entsprechen werden sofort vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Hierzu führen wir Phonmessungen durch! 
  • Eltern haben die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder.
  • Bitte benutzen sie die Toiletten der Anlage, wildes Urinieren ist verboten. Die Toiletten sind sorgfältig zu behandeln und sauber zu verlassen.
  • Mitglieder des MSC Arnoldsweiler sind befugt, die Trainings &  Verhaltensregeln zu kontrollieren und vor Ort bei Zuwiderhandlung zu ahnden.
  • Verstöße jeglicher Art werden ausnahmslos geahndet, wie z.B. Geldstrafe, Verweis von der Strecke und im Wiederholungsfall mit Hausverbot bzw. Vereinsausschluss. Eine Erstattung von Trainingsgebühren oder Mitgliedsbeiträgen erfolgt in diesem Falle nicht. 
  • Offenes Feuer im Fahrerlager und Umgebung ist verboten!

 


MSC Arnoldsweiler e.V. 

 

Der Vorstand 

August 2021

 


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